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   BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B   

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https://dejure.org/2023,26601
BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B (https://dejure.org/2023,26601)
BSG, Entscheidung vom 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B (https://dejure.org/2023,26601)
BSG, Entscheidung vom 14. September 2023 - B 1 KR 64/22 B (https://dejure.org/2023,26601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung von Verfahrensmängeln; Verletzung der Aufklärungspflicht

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  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses - Überprüfung der

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B
    Ließen weder die übermittelte Hauptdiagnose noch die OPS-Nummern den naheliegenden Schluss zu, dass die Behandlung stationär erfolgen müsse, habe das Krankenhaus von sich aus die erforderlichen ergänzenden Angaben zu machen (Hinweis auf BSG vom 21.4.2015 - B 1 KR 10/15 R - juris RdNr 11) .

    Dies wäre im Hinblick auf den ersten Beweisantrag schon deswegen geboten gewesen, weil das LSG sich auf die stRspr des BSG gestützt hat, wonach dann, wenn weder die übermittelte Hauptdiagnose noch die OPS-Nummer den naheliegenden Schluss zulassen, dass die Behandlung stationär erfolgen musste, das Krankenhaus von sich aus schon zur Begründung der Fälligkeit der Forderung gegenüber der KK die erforderlichen ergänzenden Angaben zu machen hat (vgl BSG vom 21.4.2015 - B 1 KR 10/15 R - juris RdNr 11; BSG 23.6.2015 - B 1 KR 26/14 R - BSGE 119, 150 = SozR 4-5560 § 17c Nr. 3, RdNr 38) .

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B
    Dies wäre im Hinblick auf den ersten Beweisantrag schon deswegen geboten gewesen, weil das LSG sich auf die stRspr des BSG gestützt hat, wonach dann, wenn weder die übermittelte Hauptdiagnose noch die OPS-Nummer den naheliegenden Schluss zulassen, dass die Behandlung stationär erfolgen musste, das Krankenhaus von sich aus schon zur Begründung der Fälligkeit der Forderung gegenüber der KK die erforderlichen ergänzenden Angaben zu machen hat (vgl BSG vom 21.4.2015 - B 1 KR 10/15 R - juris RdNr 11; BSG 23.6.2015 - B 1 KR 26/14 R - BSGE 119, 150 = SozR 4-5560 § 17c Nr. 3, RdNr 38) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B
    Um einen Verfahrensmangel in diesem Sinne geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § 160a Nr. 36 mwN; BSG vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B
    Es hat hierzu auf das Urteil des BSG vom 9.12.2004 ( B 6 KA 84/03 R - juris RdNr 47) verwiesen.
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 47/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B
    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu dem von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkt weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr; vgl zB BSG vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 222/18 B

    Früherer Beginn einer Regelaltersrente

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B
    Die vom Kläger damit erhobene Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 103 SGG ) erfordert ua, dass die Rechtsauffassung des LSG wiedergegeben wird, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, dass das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angegeben und dass erläutert wird, weshalb die Entscheidung des LSG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann (stRspr; vgl zB BSG vom 16.5.2019 - B 13 R 222/18 B - juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 64/22 B
    Um einen Verfahrensmangel in diesem Sinne geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § 160a Nr. 36 mwN; BSG vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 16 mwN) .
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